Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Verden (Aller) ist jederzeit bemüht, ihre Websites barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage dafür sind das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils geltenden Fassung. Die Stadt Verden (Aller) arbeitet stetig daran, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines / WCAG) so weit wie möglich anzuwenden.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.verden.de, www.abwasser-verden.de, www.buergertreff-verden.de, www.freiwilligenagentur-verden.de, www.inklusiv-verbunden.de, www.jugendzentrum-verden.de, www.netju-verden.de, www.einkaufen-verden.de, www.domweih.de und https://verden.ratsinfomanagement.net/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Websites der Stadt Verden (Aller) sind nicht mit dem NBGG und der BITV 2.0 vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unverhältnismäßige Belastung.
Die folgenden Bereiche der Websites der Stadt Verden (Aller) sind derzeit noch nicht barrierefrei gestaltet:
- PDF-Dateien, die vor September 2018 eingestellt worden sind, sind größtenteils nicht barrierefrei.
- Diese PDF-Dateien sind für Verwaltungsverfahren nicht notwendig und weisen oft auf Veranstaltungen hin, die bereits in der Vergangenheit liegen. Eine nachträgliche barrierefreie Gestaltung dieser Dateien ist mit hohem Arbeitsaufwand verbunden, der die zuständigen Fachbereiche unter anderem daran hindern würde, ihre alltäglichen Aufgaben wahrzunehmen. Die barrierefreie Gestaltung der Dateien wird daher nur schrittweise stattfinden.
- PDF-Dateien, die für Verwaltungsverfahren notwendig sind, liegen immer barrierefrei vor
- PDF-Dateien, die ab September 2018 eingestellt worden sind, sind zum Teil nicht barrierefrei.
- Seit September 2018 sind viele PDF-Dateien auf der Website der Stadt Verden (Aller) hochgeladen worden. Auch hier nimmt eine nachträgliche barrierefreie Gestaltung viel Arbeit in Anspruch. Die barrierefreie Gestaltung wird nur schrittweise stattfinden, hat aber Priorität.
- HTML-Strukturelemente fehlen teilweise
- Nicht jede Seite ist vollständig mit HTML-Strukturelementen ausgestattet. Seitenstrukturen wie Überschriftenhierarchien sind größtenteils durch Fettungen, Unterstreichungen oder Färbungen gekennzeichnet. Listen, Aufzählungen und Tabellen sind nicht immer als solche ausgezeichnet.
- Untertitel und Audiodeskriptionen von Videos fehlen.
- Auf den Websites der Stadt Verden (Aller) befinden sich derzeit unter 10 Videos. Der Inhalt der Videos ist grundsätzlich aus dem unmittelbaren Kontext erkennbar. Die Videos enthalten keinerlei wichtigen Informationen.
- Nicht jedes Bild ist mit einem Alternativtext versehen
- Alternativtexte für Bilder fehlen teilweise und teilweise sind Alternativtexte gleichlautend mit dem Namen der Bilddatei.
- Linkbeschreibungen fehlen teilweise.
- Aufgrund der Vielzahl von Links auf den Websites der Stadt Verden (Aller), kann es passieren, dass vor dem Klicken teilweise nicht ersichtlich ist, wohin dieser führen wird.
- Mobile Website
- Der Inhalt der Website in mobiler Anzeige ist nicht derselbe wie der Inhalt der Website in der Desktopversion.
- Die mobile Website ist in horizontaler Ausrichtung nicht vollständig funktional. Für das Bewegen und Scrollen von Karten werden komplexe Zeigergesten (zwei Finger gleichzeitig) benötigt.
Die Stadt Verden (Aller) arbeitet daran, alle ihre in den Geltungsbereich des NBGG und der BITV 2.0 fallenden Websites so bald wie möglich barrierefrei zu gestalten.
Als barrierefreie Alternative zu den Websites der Stadt Verden (Aller), ist jederzeit eine Kontaktaufnahme mit der Stadt Verden (Aller) unter der zentralen Telefonnummer 04231 / 12 – 0 oder E-Mail info@verden.de möglich.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.06.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde gemäß Art. 3 Abs. 1 a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission im Rahmen einer Selbstbewertung durch die Stadt Verden (Aller) erstellt. Im Rahmen der Selbstbewertung können nur einzelne Seiten auf Barrierefreiheit überprüft werden. Es wurden folgende Seiten repräsentativ für die gesamte Website geprüft:
- https://www.verden.de (Startseite)
- Ergebnis: nicht konform
- https://www.verden.de/rathaus/buergerbuero/ (Bürgerbüro)
- Ergebnis: nicht konform
- https://www.verden.de/tourismus/uebernachten/ (Übernachten)
- Ergebnis: nicht konform
- https://www.verden.de/portal/kontakt.html?titel=Kontakt (Kontaktformular)
- Ergebnis: nicht konform
Die oben angegebenen Seiten wurden zuletzt am 25.06.2020 überprüft. Verändern sich Inhalt und Aufbau einer geprüften Seite wesentlich, wird eine erneute Überprüfung vorgenommen werden.
Eine genaue Auflistung aller Prüfschritte und der Prüfmethodik können Sie in folgender Excel-Datei finden: selbsttest.xlsx.
Da nur repräsentativ Seiten getestet worden sind, kann es sein, dass andere Teile der Website barrierefreier oder weniger barrierefrei sind als in der Selbstbewertung ermittelt worden ist. Alle geprüften Seiten stammen von www.verden.de. Da jedoch alle Seiten, für die diese Barrierefreiheitserklärung gilt, über das gleiche System laufen und nach den gleichen Richtlinien gestaltet worden sind, sind die geprüften Seiten dennoch repräsentativ für den gesamten Webauftritt der Stadt Verden (Aller).
Diese Erklärung wurde zuletzt am 23.09.2020 überprüft. Die Erklärung wird einmal jährlich und bei jeder weitereichenden Überarbeitung der Website überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
Feedback und Kontaktdaten
Die Stadt Verden (Aller) arbeitet ständig daran, bestehende Barrieren zu erkennen und zu beseitigen. Um Feedback zur digitalen Barrierefreiheit abzugeben oder um eine Barriere zu melden, können Sie das nachfolgende Kontaktformular nutzen: "Barriere melden".
Alternativ können Sie sich mit der Internetredaktion unter
Telefon 04231 / 12 - 256 oder
E-Mail internetredaktion@verden.de
in Verbindung setzen.
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem NBGG stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos. Sie müssen keinen Rechtsbeistand einschalten.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 / 120 - 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de